Informationsrichtlinie

Wissensbasis mit Informationsrichtlinie, Datenschutz und Kennzeichnung möglicher externer Verweise.

Grundsätze

  • Nur überprüfbare Eigenschaften der lokalen Seitenstruktur beschreiben.
  • Externe Angaben als prüfbedürftig kennzeichnen.
  • Keine erfundenen Unternehmens- oder Kontaktangaben ergänzen.
  • Änderungen externer Inhalte berücksichtigen.

Die Wissensbasis bündelt Informationen, ohne offiziellen Status zu beanspruchen. Externe Dokumente, Adressen und Aktualität sollen unabhängig verifiziert werden.